Sehr geehrter Hr. Jaeger,

angesichts des bereits umfangreichen Schriftguts zu dem Thema möchte ich
auf beschreibende Elemente verzichten und direkt auf meine Position
kommen.

Grundsätzlich begrüße ich die Schaffung von Rechts- und
Planungssicherheit sowie die Harmonisierung der Patentpraxis im
Europäischen Raum.

Die Patentierung von software-basierten Erfindungen ist sinnvoll und im
Interesse des Informationstechnologie-Standortes Europa, insbesondere
auch Deutschland.

Nicht die grundsätzliche Patentierung von computerimplementierten
Erfindungen ist zu bekämpfen, sondern deren Mißbrauch. Wichtig ist es,
für eine Richtlinie einzutreten, die ausgewogen ist, Mißinterpretationen
möglichst vermeidet und dem Mißbrauch in der Praxis vorbeugt.  Ich
unterstütze ausdrücklich die Forderung in der Stellungnahme des
GI-Vorstands vom 29.09.2003 nach der Qualitätssicherung der
Prüfungspraxis in den Patentämtern. Strenge und  kompetente
Organisation, ablaufsichere Verfahren und professionelle Ausbildung der
Antragsbearbeitern in der Informatik müssen triviale und nicht
ausreichend qualifizierte Patente effektiv verhindern.

Gleichzeitig nehme ich die Sorge der mittelständischen Unternehmen sehr
ernst, durch den Aufwand für die Beantragung und Betreuung von
Schutzrechten Nachteile gegenüber den großen Unternehmen zu erfahren.
Ein Schwerpunkt der weiteren Diskussion in den GI-Gremien müssen die
Maßnahmen bilden, um die KMU im Umgang mit der Patentierung von
computerimplementierten Erfindungen zu unterstützen.  Hier wird sich
lohnen, Kontakte zum Projekt Digitale Wirtschaft in der Initiative D21
zu knüpfen. Unter breiter Beteiligung der Industrie, des Bundes, der
Länder, der Institutionen und Verbände hat sich dieses Projekt die
Förderung des deutschen Mittelstandes in der wettbewerbssichernden
Nutzung der Informationstechnologie zum Ziel gesetzt.

Ich hoffe, dass diese Stellungnahme Ihre Anfrage beantwortet. 

Mit freundlichen Grüßen

Albert Mas