Sehr geehrter Hr. Jaeger, angesichts des bereits umfangreichen Schriftguts zu dem Thema möchte ich auf beschreibende Elemente verzichten und direkt auf meine Position kommen. Grundsätzlich begrüße ich die Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit sowie die Harmonisierung der Patentpraxis im Europäischen Raum. Die Patentierung von software-basierten Erfindungen ist sinnvoll und im Interesse des Informationstechnologie-Standortes Europa, insbesondere auch Deutschland. Nicht die grundsätzliche Patentierung von computerimplementierten Erfindungen ist zu bekämpfen, sondern deren Mißbrauch. Wichtig ist es, für eine Richtlinie einzutreten, die ausgewogen ist, Mißinterpretationen möglichst vermeidet und dem Mißbrauch in der Praxis vorbeugt. Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung in der Stellungnahme des GI-Vorstands vom 29.09.2003 nach der Qualitätssicherung der Prüfungspraxis in den Patentämtern. Strenge und kompetente Organisation, ablaufsichere Verfahren und professionelle Ausbildung der Antragsbearbeitern in der Informatik müssen triviale und nicht ausreichend qualifizierte Patente effektiv verhindern. Gleichzeitig nehme ich die Sorge der mittelständischen Unternehmen sehr ernst, durch den Aufwand für die Beantragung und Betreuung von Schutzrechten Nachteile gegenüber den großen Unternehmen zu erfahren. Ein Schwerpunkt der weiteren Diskussion in den GI-Gremien müssen die Maßnahmen bilden, um die KMU im Umgang mit der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen zu unterstützen. Hier wird sich lohnen, Kontakte zum Projekt Digitale Wirtschaft in der Initiative D21 zu knüpfen. Unter breiter Beteiligung der Industrie, des Bundes, der Länder, der Institutionen und Verbände hat sich dieses Projekt die Förderung des deutschen Mittelstandes in der wettbewerbssichernden Nutzung der Informationstechnologie zum Ziel gesetzt. Ich hoffe, dass diese Stellungnahme Ihre Anfrage beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Albert Mas