Aussergewöhnliche Ideen und Erfindungen bedürfen eines rechtlichen Schutzes. Ich betrachte Software als Wissensform. Somit unterliegt sie dem Urheberrecht. Daher sind Patente nicht notwendig, um Software zu schützen.

In Anbetracht der Grauzone zwischen Patent- und Urheberrecht einerseits und zwischen Software als solcher und Software als Bestandteil einer technischen Erfindung andererseits halte ich jedoch eine rechtliche Abgrenzung und klare Definition von Patentierbarem für sinnvoll. Diese sollte sicherstellen, dass eine ausreichende Erfindungshöhe vorliegt, um Patente auf Banales und Bekanntes zu verhindern.

Andererseits sehe ich eine grundsätzliche Gefahr von Patenten in der Bildung von Wissensmonopolen, wie z.B. die Problematik der Patente auf AIDS-Medikamente in Entwicklungsländern verdeutlicht. Mit dem Beschluss des EU-Parlaments zur Änderung der Richtlinie über die "Patentierbarkeit Computer-implementierter Erfindungen" wird der freie Zugang zu Wissen (etwa in Form von Algorithmen) jedoch weiterhin gewährleistet, so dass ich diesen Beschluss begrüße.